Texte en français ci-dessous.---------------------
Gemäss Konzept ist in periodischen Meldungen für jeden Verlustschein resp. für jeden gleichzusetzenden Rechtstitel ein Betreibungsamt anzugeben (siehe Konzept DA-64a Kapitel 4.7.5). Es kann vorkommen, dass im Rahmen der Ausstellung eines gleichzusetzenden Rechtstitels kein Betreibungsamt involviert ist. In solchen Fällen soll nach Möglichkeit im Element collectionOffice (siehe Kapitel 4.7.11) entsprechend ein anderes Amt (z.B. zuständiges Konkursamt oder ein Gericht) gemeldet werden.
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